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Jogun Der Vertreiber dieses Mittels, er kann sich immer wieder Anzeigen in dem von Fernsehkommissar Stöver als "Blöd-Zeitung" bezeichneten Druckerzeugnis leisten, wurde von uns am 8.10.1999 schriftlich um Zusendung von näheren Informationen gebeten; bis jetzt kam keine Antwort. Wir konnten keinen Beweis für die hier behaupteten Wirkungen finden. Bewertung nach den Kriterien der Checkliste der Verbraucherzentrale Hessen und den zehn Indizien für Quacksalberei des Arzneitelegramms: Die bekanntesten „pflanzlichen Quell-Füllstoffe“ sind Leinsamen, Flohsamen und die vor allem in Obst enthaltenen Pektine. Ein Blick in den Beipackzettel von Jogun überrascht sehr; hier wird kein Wort mehr über müheloses Abnehmen verloren, als Wirkstoff wird mikrovernetzte Zellulose angegeben, die auch in dem aus der Werbung bekannten, als Medizinprodukt zugelassenen Präparat cm-3 enthalten ist: als dieses Mittel mit Riesenreklame in den Handel kam, haben wir den Hersteller angerufen, um den Inhaltsstoff zu erfahren und erhielten Auskunft von einem Mitarbeiter: mikrovernetzte Zellulose. Unserer Ansicht, das ließe sich einfacher als Papier ausdrücken, wurde von dieser Seite zugestimmt. Kennen Sie jemand, der durch Verschlingen eines Buches, zur Not tun´s auch die Bild-Zeitung oder richtiges Klopapier, abgenommen hat? Inzwischen, wir haben die Jahrtausendwende, die auch keine war, ohne weitere Verluste hinter uns gebracht, wird Jogun auch in Heften mit noch mehr Bildern [1] beworben. Hier wird auf einen ganz alten Trick zurückgegriffen und eine Schweizer Versandadresse angegeben. Der eidgenössische Verbraucherschutz schrieb am 27.8.99 hierzu: „Der rechtliche Status des Produktes ist unklar. Jogun ist nicht als Heilmittel ... registriert. Jogun ist kein Lebensmittel, da für diese Produkte keine Werbung als Schlankheitsmittel zulässig ist. Ob es sich bei Jogun um ein Medizinalprodukt handelt, ist zur Zeit in Abklärung.“ Die rechtliche Lage in Deutschland ist übrigens ganz ähnlich. [1] Laura 5, 23 (26.1.00)
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