|
|
Capto-FatDer Vertreiber dieses Mittels wurde von uns am 25.6.00 schriftlich um Zusendung von näheren Informationen gebeten; bis jetzt kam keine Antwort.Wir konnten keinen Beweis für die hier behaupteten Wirkungen finden. Bewertung nach den Kriterien der Checkliste der Verbraucherzentrale Hessen und den zehn Indizien für Quacksalberei des Arzneitelegramms: Nach einem aktuellen Gerichtsurteil können "Schlankheitsmittel ... nur dann als Lebensmittel verkauft werden, wenn man sich von ihnen auch ernähren kann. Ansonsten muss der Hersteller dafür eine Zulassung als Arzneimittel beantragen."[1] Von "Muschelschalenfasern" ist allgemein nicht übertrieben viel bekannt, im allgemeinen geht man davon aus, dass Muschelschalen wie zum Beispiel auch Eierschalen aus Kalk bestehen. Die Anzeige erinnert sehr an die von Chitosan, dessen Wirkung auch mit einer Veröffentlichung in einer unbekannten Zeitschrift namens "ARS MEDICINA HELSINKI" begründet wird. Hier ist der Text der vom Vertreiber veröffentlichten Anzeige:
[1] Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Az 9 S 188/00 |