Die Checkliste der Verbraucherzentrale Hessen
erlaubt eine fundierte Beurteilung der immer wieder empfohlenen Schlankheitsmittel; Sie werden feststellen, dass auf alle hier zitierten Beispiele die meisten Punkte zutreffen:


"Achtung bei dubiosen Diäten

In den Medien und zunehmend auch privat im Bekanntenkreis wird ein riesiges Angebot von "Problemlösern" angepriesen. Hierbei werden gezielt unsere Ängste und Wünsche aufgegriffen. Durch Einnahme von Pillen und Pulvern wird schnelle Abhilfe versprochen.

Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, irreführende Werbung und überflüssige "Wundermittel" zu entlarven.

Hände weg von allen "Gesundheitspillen" oder dubiosen Diäten, bei denen eine oder mehrere der folgenden Aussagen zutrifft:

Bei Ihnen werden Ängste geschürt:

Beispiel: "60% aller Krankheiten sind ernährungsbedingt - DER TOD SITZT IM DARM - durch Produkt x regenerieren sich die Darmzellen."

Fakt ist: Aussagen, die Angst hervorrufen sind verboten, zudem werden wissenschaftliche Erkenntnisse auf unseriöse Art dargestellt und teilweise mit Falschaussagen vermischt.

Ihnen werden Wundermittel als Problemlöser empfohlen:

Beispiel: "Hochwirksame Biostoffe, Stoffwechselentschlacker, spezielle Formel oder spezielle Kombination von ...".

Fakt ist: Diese Mittel sind im besten Fall wirkungslos, im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdend!

Es werden gesundheitsbezogene Aussagen gemacht:

Beispiel: "Produkt x lindert Krankheiten und repariert die Zellen, die Zellulitis verursachen."

Fakt ist: Es ist verboten, mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel zu werben; zudem sind diese Aussagen häufig wissenschaftlich umstritten.

Angebliche Autoritäten, wie prominente Persönlichkeiten oder Fachleute, wie Ärzte, Apotheker oder Wissenschaftler, bewerben dieses Produkt:

Beispiel: "Dr. X von der Gesundheitsbehörde bestätigt, dass F. A. hundertprozentig wirkt."

Fakt ist: Die Werbung mit Ärzten und deren Symbolen ist verboten. Häufig handelt es sich um erfundene Personen oder Institutionen.

Das Mittel wird durch Ärzte oder Heilpraktiker verkauft:

Beispiel: Ihr Hausarzt verkauft Ihnen Schlankheitsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel.

Fakt ist: Ärzten ist der Verkauf von Präparaten verboten, statt dessen verkaufen häufig die Ehepartner oder die Sprechstundenhilfen das Produkt. Die besondere Vertrauensbasis zwischen Arzt oder Heilpraktiker und Patient wird hier missbraucht. Ein Fall für die Ärztekammer!

Es werden Erfahrungsberichte oder Dankesschreiben von Betroffenen nach Einnahme des Produktes aufgeführt:

Beispiel: "Vielleicht haben Sie das gleiche Problem, das ich früher hatte: Bis vor einem Jahr war ich dick und am Ende meiner Nervenkraft, weil mich alle anstarrten. Mittlerweile bin ich Dank X schlank und glücklich."

Fakt ist: Derartige Erfahrungsberichte sind verboten, wenn damit der Eindruck erweckt wird, dass der Leser ebenfalls erfolgreich sein wird. Meistens sind diese Geschichten erfunden.

Es werden Preisermäßigungen oder Geschenke bei Kauf versprochen.

Beispiel: "Wir gratulieren, Sie haben gewonnen. Füllen Sie das beiliegende Formular bis zum 11.11.1111 aus!".

Fakt ist: Niemand hat etwas zu verschenken. Derartige Firmen hoffen auf die Gutgläubigkeit der angeschriebenen Personen.

Es wird eine Erfolgsgarantie gegeben:

Beispiel: "Amtsarzt Dr. X garantiert Gewichtsabnahme bis zu 40 Pfund und mehr oder Ohne-Risiko-Abnahmegarantie."

Fakt ist: Derartige Garantien sind verboten und wissenschaftlich nicht haltbar.

Es werden "Vorher-Nachher-Fotos" von Personen abgelichtet, um den Erfolg des Problemlösers zu demonstrieren:

Fakt ist: Der Abdruck derartiger Bilder ist in der Regel unseriös, da es sich hierbei meistens um Fotomontagen handelt.

Es wird Ihnen der Problemlöser an der Haustür oder im Direktvertrieb durch Bekannte angeboten:

Beispiel: "Ihre Freundin hat bereits, der Bekannte nimmt es gerade, wollen Sie nicht auch?" So ködern zahlreiche unseriöse Laienwerber neue Kunden. Verkaufsgespräche finden in einer Privatwohnung oder im Rahmen einer "Info-" Veranstaltung statt. Die Kontaktaufnahme kann auch über Werbezettel oder Kleinanzeigen erfolgen.

Fakt ist: Der Verkauf von Produkten im eigenen Wohnzimmer ist problematisch, da unzulässige Werbeaussagen später nicht beweisbar sind. Die Verkäufer sind mehr am Verkauf der Produkte als an den Bedürfnissen ihrer Kunden interessiert.

Sie sollen das Produkt nicht nur kaufen, sondern insbesondere an neue Kunden verkaufen:

Beispiel: "Wenn Sie fünf Packungen von Produkt X verkaufen, bekommen Sie einen Preisnachlass von 20%. Überlegen Sie doch einfach mal, wen Sie alles kennen."

Fakt ist: Der Verkauf von Waren nach dem Schneeballsystem ist unzulässig. Wer in dieses Vertriebssystem einsteigt, gerät leicht in rechtliche Grauzonen. Dies gilt, wenn ein Vertreiber neue Verkäufer anwirbt und an deren Absätzen mit verdient. Meistens wird mit großen Verdienstmöglichkeiten gelockt.

Es werden unrealistische Erwartungen geweckt:

Beispiel: "Gewichtsabnahme von 40 Pfund und mehr in nur 30 Tagen und das ohne zu hungern!".

Fakt ist: Selbst durch eine umstrittene Nulldiät können innerhalb einer Woche höchstens 3,5 kg abgenommen werden. Möglich sind Gewichtsabnahmen während einer Diät von durchschnittlich 1 - 2 kg pro Woche. Um langfristig Erfolge zu erzielen und seine Gesundheit zu erhalten, sollte die wöchentliche Gewichtsabnahme 500g nicht überschreiten.

Es wird keine vollständige Anschrift (nur Postfach oder Telefonnummer) angegeben. Bei ausländischen Anschriften ist ebenfalls größte Vorsicht geboten:

Beispiel: "Bestellen Sie beim Institut Problemlöser, Postfach 11, 11111 Wunderland. Wenn Sie nicht zufrieden sind, bekommen Sie Ihr Geld garantiert zurück!".

Fakt ist: Bei "Briefkastenfirmen" oder Firmen mit Sitz im Ausland sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten stark eingeschränkt. Sie können nicht reklamieren oder erhalten Ihr Geld nicht zurück. Unzulässige Aussagen können zudem nicht verfolgt werden.

Es wird damit geworben, dass Sie bei Einnahme einer Diät ohne Einschränkung essen dürfen und trotzdem dabei abnehmen:

Beispiel: "Sie brauchen keine Diät zu machen. Im Gegenteil: Sie können nach Herzenslust alles essen".

Fakt ist: Derartige Aussagen sind irreführend. Nur durch Verringerung der Energiezufuhr oder Erhöhung des Energieverbrauches, z.B. durch Bewegung, kann das Körpergewicht reduziert werden.

Sie erhalten keine Informationen über die Wirkungsweise und Nebenwirkungen des Präparates:

Beispiel: Ihnen wird ein Präparat zur Gewichtsreduktion gespritzt, von dem Sie noch nicht einmal den Namen kennen.

Fakt ist: Diese Produkte sind bestenfalls wirkungslos oder aber es werden Nebenwirkungen verheimlicht. Achtung: Hände weg von allen Mitteln, deren Wirkungsweise Sie nicht kennen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt.

Natürlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Sie vor unseriösen Werbeversprechungen schützen sollen. Die wichtigsten Schutzbestimmungen sind im Lebensmittel - und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) enthalten.

§ 17 LMBG verbietet irreführende Aussagen. Darunter fallen alle Behauptungen über Wunderwirkungen, die wissenschaftlich nicht begründet sind. § 18 LMBG betrifft das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung. Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht mit Wirkungen beworben werden, die sich auf die Beseitigung, Verhütung oder Linderung von Krankheiten beziehen. § 3 des UWG untersagt irreführende Angaben über die Beschaffenheit, d.h. auch über die Wirkung von Produkten.

Die meisten Werbeanzeigen in diesem Bereich verstoßen gegen die entsprechenden Gesetze, dennoch ist die rechtliche Verfolgung wegen der Vielzahl der Anbieter, ihrem Sitz im Ausland, der fehlenden Postanschrift, des Direktvertriebes und der fehlenden Kapazität der Verbraucherschutzorganisationen und Behörden nicht immer möglich. Daher gilt: Wenn Sie unseriöse Werbung finden, wenden Sie sich an die Verbraucher-Zentralen. Dort kann beurteilt werden, ob rechtliche Schritte eine Erfolgsaussicht haben, oder ob der Papierkorb die einzig sinnvolle Aufbewahrung für das Werbeprospekt ist.

Wer sich abwechslungsreich und vollwertig ernährt, benötigt weder Ergänzungspräparate, Stärkungsmittel noch Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Eine langfristig erfolgreiche Gewichtsabnahme kann nur durch eine Veränderung der Ernährungs- und Lebensgewohnheiten erreicht werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Verbraucher-Zentrale.

Literaturempfehlungen:

(erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Hessen (VZH) oder zuzüglich DM 4,- Versandkostenpauschale gegen Verrechnungsscheck beim Infodienst der VZH)

"Dicke Versprechen - Dünne Erfolge. Der Markt der Schlankheitsmittel und Diäten", DM 5,00

"Gesundheitskost - gesunde Kost? Ein Wegweiser durch die Werbung und Wirklichkeit", DM 14,50

"Gewicht im Griff - Ein Ernährungsprogramm für Ihre Gesundheit" DM 10,00

" Rezepte für die Vollwertküche", DM 7,00 "


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