Nichtarzneimittel
Home ] [ Nichtarzneimittel ] Schlankheitsmittel ] Pflichtangaben ]

 

Aloe
Artrosilium
Béres-Tropfen
Caremillage
cod
Coral-Care
Essiac
Kudzu
Noni
Passebecqs Nichtraucher-Methode
Psorigon
Dr. Raths Vitaminkomplex
Regividerm Vitamin B12 Salbe
Schwarzkümmelöl
Simaroline

Nichtarzneimittel

Gelegentlich fragen Kunden nach in der Regenbogenpresse oder entsprechend bunten Fernsehsendungen mehr oder weniger sensationell beschriebenen Mitteln, die als Nahrungsergänzungs- oder Lebensmittel vertrieben werden und den Eindruck erwecken, man könne durch einfache Einnahme Heilung zum Beispiel bei Hautkrankheiten, rheumatischen Erkrankungen oder Krebs erreichen; die meisten werden zur problemlosen Gewichtsabnahme empfohlen.

Wenn uns für eine Beurteilung nicht ausreichend Informationen vorliegen, schreiben wir die Hersteller oder Vertreiber der entsprechenden Produkte an und bitten um Zusendung von Unterlagen zu Zusammensetzung und Wirkung sowie Veröffentlichungen, aus denen die Wirksamkeit hervorgeht. Jeder der im folgenden zitierten Anbieter hat eine schriftliche Anfrage erhalten. Meistens kommt überhaupt keine Reaktion, selten Reklame, einen Beleg für die behaupteten Wirkungen haben wir bis jetzt nicht erhalten.
Wir informieren uns deshalb aus allgemein verfügbare Quellen wie Fachliteratur oder Internet.

Unter den entsprechenden Stichworten haben wir den Wortlaut von Reklame oder Pressemitteilung, fallweise nähere Erläuterungen der Anbieter und von uns recherchierte Informationen zusammengefasst.

Einen Leitfaden für die Beurteilung dieser Mittel sind die zehn Indizien für Quacksalberei des Arzneitelegramms.

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel ist verbindlich definiert und gilt nur für Zubereitungen mit Vitamin- oder Mineralzusätzen.[1] Er wird oft für andere Präparate verwendet, denen eine Wirkung wie die eines Arzneimittels nachgesagt wird, ohne die für eine Zulassung hohen - und teuren - Anforderungen wie Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Arzneimittel erfüllen zu müssen.

Von den hier aufgeführten Mitteln erfüllt keines die hier aufgeführten Kriterien.

[1] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nemv/gesamt.pdf


Zurück zur Hauptseite