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Béres-Tropfen
Dieses Präparat wird als wirksames Krebsmittel propagiert.
Wir konnten keinerlei Belege für irgendeine Wirkung dieser Zubereitung
finden.
Ein Anruf bei der Internationalen Beres-Gesellschaft e.V., Falkweg 42a,
81243 München, Telefon 089-883281 ergab auch keine Hinweise.
Weil es nicht als Arzneimittel zugelassen ist, ist es auf dem offiziellen
Markt nicht erhältlich. Auf dem türkischen Schwarzmarkt kosteten 30 Milliliter
im Juni 2002 etwa 80 €.
Uns liegt eine nicht datierte Gebrauchsanweisung mit folgender Inhaltsangabe
vor:
"in 1 ml (18 Tropfen) der Lösung: Eisen 2,00 mg (als Eisensulfat), Zink
1,14 mg (als Zinksulfat), Magnesium 0,40 mg (als Magnesiumsulfat), Mangan 0,31
mg als (Mangansulfat), Kupfer 0,25 mg (als Kupfersulfat), Molidän 0,19 mg (als
Ammoniummolibdänat), Vanadium 0,12 mg (als Ammoniummetavanadat), Nickel 0,11 mg
(als Nickelsulfat), Bor 0,10 mg (als Borsäure), Fluor 0,090 mg (als
Natriumfluorid), Kobalt 0,025 mg (als Kobaltchlorid). Hilfsstoffe:
Askorbinsäure, Bernsteinsäure, Weinsäure, Kalium-Natrium-Tartrat,
Aaminoessigsäure (Glyzin), Natrium-Edetat, Glyzerin, Schwefelsäure,
gereinigtes Wasser."
Als Anwendungsgebiet wird unter anderem "Ergänzungstherapie für die
Aufbesserung des allgemeinen Zustandes und das Gemeinbefinden von
Tumorpatienten" angegeben.
Als Inhaber der Betriebserlaubnis wird die Firma Béres AG, 1037 Budapest,
Szépvölgyi út 135 angegeben.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) schreibt zu diesem
Thema am 19.10.1999 [1]:
"Aus gegebenem Anlass (es wird wieder Werbematerial, neuerdings aus der
Schweiz, nach Deutschland verschickt) muss zum wiederholten Male über ein Thema
informiert werden, das schon vor 20 Jahren virulent war. Die AMK hatte bereits
im September 1979 vor zweifelhaften Geschäften mit dem ungarischen Wundermittel
Béres-Tropfen, heute Beres-Tropfen N-plus, gewarnt (PZ 124 (1979) 1833). Unter
der Überschrift "Werbung für Beres-Tropfen. Bundesgesundheitsamt warnt vor
unbegründeten Hoffnungen" hatte sich auch das BGA 1980 in einer Pressemeldung geäußert.
Nach Angaben aus einer Patentschrift soll es sich bei den Tropfen um eine
Lösung verschiedener komplexierter Metallsalze, Ascorbinsäure und Borsäure
handeln (PZ 125 (1980) 375). Das Präparat wurde in Ungarn als Stärkungsmittel
für wenig Geld in Reformhäusern verkauft. Eine Zulassung als Arzneimittel gibt
es auch in Ungarn nicht.
Beres-Tropfen wurden aufgrund einer Artikelserie in der Illustrierten 'Neue
Revue 1979 als Wundermittel gegen Krebs propagiert. In den folgenden Jahren
wurde das Präparat (für viel Geld) von einer Internationalen
Beres-Gesellschaft e. V. in Deutschland vertrieben (PZ 130 (1985) 2332 und PZ
136 (1990) 1304). Später kamen entsprechende Propaganda-Schriften und Offerten
aus Österreich. In neuester Zeit verschickt ein Beres-Vertrieb, Zürich,
Angebote und Berichte von Wunderheilungen. Im Laufe der Jahre hat sich die Liste
der Anwendungsgebiete erheblich vergrößert. die Tropfen sollen nun nicht nur
der Krebs-Abwehr und - Heilung dienen, sondern auch gegen Verdauungsstörungen,
hartnäckige Durchfälle, Blutarmut, Gicht, Gefäßverengung,
Entwicklungsstörungen von Kindern, Multiple Sklerose, Rheuma,
Frauenkrankheiten, allgemeine Erschöpfungszustände, Migräne, Hämorrhoiden
usw. usf. wirken.
Der Verfasser dieser AMK-Information hatte 1979 in Köln Gelegenheit, die
krausen Gedankengänge des Dr. Béres, Agrarchemiker aus Ungarn, aus erster Hand kennenzulernen. Aus der
Simultanübersetzung war u.a. folgendes zu erfahren: Dr. Béres sei es gelungen,
aus Kartoffeln Viren zu isolieren und diese mittels einer speziellen
Färbemethode im (Licht-!) Mikroskop sichtbar zu machen. Dabei seien die
weiblichen Viren durch Rot- und die männlichen durch Blaufärbung
gekennzeichnet worden. Dieser und ähnlicher Unsinn zog sich durch die gesamten
Ausführungen dieses
Forschers.
Die AMK bittet alle Kolleginnen und Kollegen um entsprechende
Aufklärungsarbeit, wenn verunsicherte Kunden/Patienten nach diesem
Schwindelpräparat fragen. Selbstverständlich kommt eine Abgabe in der Apotheke
nicht infrage (§8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung)."
Bewertung nach den zehn
Indizien für Quacksalberei des Arzneitelegramms:
[1] Pharmazeutische Zeitung Nr. 42/99
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