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Béres-Tropfen

Dieses Präparat wird als wirksames Krebsmittel propagiert.

Wir konnten keinerlei Belege für irgendeine Wirkung dieser Zubereitung finden.

Ein Anruf bei der Internationalen Beres-Gesellschaft e.V., Falkweg 42a, 81243 München, Telefon 089-883281 ergab auch keine Hinweise.

Weil es nicht als Arzneimittel zugelassen ist, ist es auf dem offiziellen Markt nicht erhältlich. Auf dem türkischen Schwarzmarkt kosteten 30 Milliliter im Juni 2002 etwa 80 €.

Uns liegt eine nicht datierte Gebrauchsanweisung mit folgender Inhaltsangabe vor:
"in 1 ml (18 Tropfen) der Lösung: Eisen 2,00 mg (als Eisensulfat), Zink 1,14 mg (als Zinksulfat), Magnesium 0,40 mg (als Magnesiumsulfat), Mangan 0,31 mg als (Mangansulfat), Kupfer 0,25 mg (als Kupfersulfat), Molidän 0,19 mg (als Ammoniummolibdänat), Vanadium 0,12 mg (als Ammoniummetavanadat), Nickel 0,11 mg (als Nickelsulfat), Bor 0,10 mg (als Borsäure), Fluor 0,090 mg (als Natriumfluorid), Kobalt 0,025 mg (als Kobaltchlorid). Hilfsstoffe: Askorbinsäure, Bernsteinsäure, Weinsäure, Kalium-Natrium-Tartrat, Aaminoessigsäure (Glyzin), Natrium-Edetat, Glyzerin, Schwefelsäure, gereinigtes Wasser."

Als Anwendungsgebiet wird unter anderem "Ergänzungstherapie für die Aufbesserung des allgemeinen Zustandes und das Gemeinbefinden von Tumorpatienten" angegeben.
Als Inhaber der Betriebserlaubnis wird die Firma Béres AG, 1037 Budapest, Szépvölgyi út 135 angegeben.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) schreibt zu diesem Thema am 19.10.1999 [1]:
"Aus gegebenem Anlass (es wird wieder Werbematerial, neuerdings aus der Schweiz, nach Deutschland verschickt) muss zum wiederholten Male über ein Thema informiert werden, das schon vor 20 Jahren virulent war. Die AMK hatte bereits im September 1979 vor zweifelhaften Geschäften mit dem ungarischen Wundermittel Béres-Tropfen, heute Beres-Tropfen N-plus, gewarnt (PZ 124 (1979) 1833). Unter der Überschrift "Werbung für Beres-Tropfen. Bundesgesundheitsamt warnt vor unbegründeten Hoffnungen" hatte sich auch das BGA 1980 in einer Pressemeldung geäußert.  
Nach Angaben aus einer Patentschrift soll es sich bei den Tropfen um eine Lösung verschiedener komplexierter Metallsalze, Ascorbinsäure und Borsäure handeln (PZ 125 (1980) 375). Das Präparat wurde in Ungarn als Stärkungsmittel für wenig Geld in Reformhäusern verkauft. Eine Zulassung als Arzneimittel gibt es auch in Ungarn nicht. 

Beres-Tropfen wurden aufgrund einer Artikelserie in der Illustrierten 'Neue Revue 1979 als Wundermittel gegen Krebs propagiert. In den folgenden Jahren wurde das Präparat (für viel Geld) von einer Internationalen Beres-Gesellschaft e. V. in Deutschland vertrieben (PZ 130 (1985) 2332 und PZ 136 (1990) 1304). Später kamen entsprechende Propaganda-Schriften und Offerten aus Österreich. In neuester Zeit  verschickt ein Beres-Vertrieb, Zürich, Angebote und Berichte von Wunderheilungen. Im Laufe der Jahre hat sich die Liste der Anwendungsgebiete erheblich vergrößert. die Tropfen sollen nun nicht nur der Krebs-Abwehr und - Heilung dienen, sondern auch gegen Verdauungsstörungen, hartnäckige Durchfälle, Blutarmut, Gicht,  Gefäßverengung, Entwicklungsstörungen von Kindern, Multiple Sklerose, Rheuma, Frauenkrankheiten, allgemeine Erschöpfungszustände, Migräne, Hämorrhoiden usw. usf. wirken.      

Der Verfasser dieser AMK-Information hatte 1979 in Köln Gelegenheit, die krausen Gedankengänge des  Dr. Béres,  Agrarchemiker aus Ungarn, aus erster Hand kennenzulernen. Aus der Simultanübersetzung war u.a. folgendes zu erfahren: Dr. Béres sei es gelungen, aus Kartoffeln Viren zu isolieren und diese mittels einer speziellen Färbemethode im (Licht-!) Mikroskop sichtbar zu machen. Dabei seien die weiblichen Viren durch Rot- und die männlichen durch Blaufärbung gekennzeichnet worden. Dieser und ähnlicher Unsinn zog sich durch die gesamten Ausführungen dieses Forschers.             
Die AMK bittet alle Kolleginnen und Kollegen um entsprechende Aufklärungsarbeit, wenn verunsicherte Kunden/Patienten nach diesem Schwindelpräparat fragen. Selbstverständlich kommt eine Abgabe in der Apotheke nicht infrage (§8 AMG  Verbote zum Schutz vor Täuschung)."

Bewertung nach den zehn Indizien für Quacksalberei des Arzneitelegramms:

Hände weg!

[1] Pharmazeutische Zeitung Nr. 42/99

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