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Schloß-Apotheke Düsseldorf

Apotheker Dr. Thomas Rasche

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Einige Tatsachen zur Politik der Frau Schmidt

Gesundheitsministerin U. Schmidt schreibt auf ihrer Homepage: "Es wird behauptet, dass der Internethändler DocMorris nur deshalb so günstig seine Medikamente anbieten kann, weil er einen Teil seiner Preisnachlässe aus der 10%-igen (6% zu 16%) Mehrwertsteuerdifferenz von den Niederlanden zu Deutschland weitergibt (Wettbewerbsverzerrung)." Sie zitiert im Weiteren ein Schreiben des holländischen Versandhandels: "Dies ist nicht der Fall ... Sollten noch weitere Fragen oder Zweifel zur Zahlung der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von DocMorris in Verbindung mit der unmittelbaren Zusendung oder der "Auftragsabholung" (Abholung durch ein Logistikunternehmen, das im Auftrag des Kunden von DocMorris mit der Zustellung der Arzneimittel betraut wurde) bestehen, so muss aus Gründen der Zuständigkeiten für deren Beantwortung die dafür zuständige Finanzbehörde Nordrhein-Westfalens befasst werden."

Wie oben empfohlen wendete ich mich weiteren Fragen an das zuständige Finanzamt Kleve. Diese Auskunft [1] ist ebenso eindeutig wie die des Bundesfinanzministeriums [8] sowie Äußerungen von Dr. Gert Schorn, im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zuständig für Apothekenrecht [2] und Dr. Barbara Hendricks, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium [3]:

Gemäß § 3 c Umsatzsteuergesetz fällt die deutsche Mehrwertsteuer dann nicht an, wenn der Abnehmer den Liefergegenstand selbst in den Niederlanden abholt oder einen Beförderungsunternehmer beauftragt. Genau so geht die Firma DocMorris vor.

Ich legte diese Unterlagen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag vor, der nach über einem Jahr mitteilte, dass er eine Beschlussempfehlung zu dem Verfahren ausgesprochen und der Bundestag dieser Empfehlung entsprochen hat. [4]

Verblüffenderweise geht die Empfehlung [5] mit keinem Wort auf die dem Ausschuss in dieser Sache bekannten Tatsachen ein. Damit beantwortet sich die Frage nach der Kompetenz dieses Gremiums schneller als einem lieb sein kann. 

In der Hauspostille der Gmünder Ersatzkasse wurde behauptet, es gäbe Beweise für die Entrichtung der deutschen Mehrwertsteuer seitens des holländischen Versandhändlers. [12] Wir baten, uns diese zuschicken, es sind keine, auch hier kein Wort zum Thema [6]: einerseits das von der Ministerin bekannte DocMorris-Schreiben, andererseits die Expertise einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nur eines  bestätigt: man konnte anhand der von DocMorris überlassenen Zahlen feststellen, dass die Summe der monatlichen Mehrwertsteuerzahlungen des Jahres 2001 dem Jahresbetrag entspricht. [7] Auf eine entsprechende Rückfrage zu antworten fanden die  Herren nicht die Zeit. Ebenso wenig antwortete man auf unsere Frage nach dem "wesentlichen Beitrag zur Kostendämpfung" [12] durch DocMorris-Bestellungen, wenn diese Firma nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung 1,1 ‰ des Apothekenumsatzes hatte.[15] 

Eine offene Frage ist die nach dem Grund für diese - vorsichtig formuliert - Täuschungsversuche. Welche Gründe mögen die deutsche Gesundheitsministerin, die Medien und etliche Krankenkassen veranlassen, mit sachlich falschen Argumenten deutsche Arbeitsplätze und Steuern nach Holland zu exportieren?

Nach einem Urteil des Kammergerichtes Berlin vom 9.11.2004 ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland ebenso illegal wie die Werbung dafür.[13] Wen kümmert´s?
Frau Schmidt offensichtlich nicht: ihr Ministerium hat vor kurzem eine Liste der Länder veröffentlicht, die den Anforderungen des deutschen Rechts entsprechen. Hier werden nur die Niederlande und England genannt. Für Holland gilt die Voraussetzung, dass die Versandapotheke eine sogenannte Präsenzapotheke betreibt, in der man wie in einer normalen Apotheke einkaufen kann.

Eben das trifft auf DocMorris nicht zu, verstößt also gegen die von Ullala festgelegten Standards.

Einen ähnlich großzügigen Umgang mit Tatsachen zeigte Frau Schmidt schon bei der Begründung des  Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG):
Nach Angaben der Regierung beträgt die Belastung der deutschen Apotheken durch das oben angegebene Vorhaben 350 Millionen Euro im Jahr 2003.

Tatsächlich werden bei den deutschen Apotheken knapp 602 Millionen Euro [9] eingespart. Diese stolze Summe  wurde bei den Apotheken direkt über eine Erhöhung des Zwangsrabattes für die gesetzlichen Krankenversicherungen abkassiert. Der tatsächliche von den Apotheken aufgebrachte Betrag liegt allerdings noch höher, weil die Großhandlungen einen großen Teil des von ihnen verlangten Rabattes von 539 Millionen Euro von den Apotheken über eine Verschlechterung der Einkaufsbedingungen finanzieren mussten.

Dem Ministerium waren die tatsächlichen Zahlen schon im Oktober 2002 bekannt [10], hier wird der von Apotheken abgegriffene Batzen mit 951 Millionen Euro angegeben. Das sind eben einmal 170 % mehr als die offiziell verbreiteten Zahlen. Trotzdem konnte man sich bis jetzt  nicht zu einer Klarstellung durchringen: Ein weiterer Hinweis auf die Kompetenz unserer Mächtigen. [11]

[1] Geschäftszeichen XIII vom 22.11.02 und vom 29.1.03
[2] Vortrag Im Rahmen der Interpharm Hamburg, 28. – 30.3.03 „Regierung pro Versandhandel: Wie können Apotheken damit leben?“ „Nur wenn die holländische Internetapotheke DocMorris verpflichtet bleibe, ihre Ware abholen zu lassen, bestehe keine Pflicht, die Mehrwertsteuer an den deutschen Fiskus abzuführen.“ Deutsche Apothekerzeitung 143, 1591 (3.4.03)
[3] „Werden durch einen von einem privaten Abnehmer beauftragten Abholdienst Arzneimittel in einer niederländischen Apotheke abgeholt und dem Abnehmer zugestellt, so sind diese Lieferungen in den Niederlanden der Umsatzsteuer in der dort gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (in der Regel 6 Prozent) zu unterwerfen. Dies gilt auch, wenn dem Abnehmer die Lieferung in Deutschland zugestellt wird.“ Zitiert nach Deutsche Apothekerzeitung (25.7.02)
[4] Aktenzeichen Pet 2-12-12-2120, 29.12.2003
[5] Drucksache Prot. Nr. 15/22, eine seit langem bekannte Verlautbarung aus dem Gesundheitsministerium
[6] Aktenzeichen GM 4.2 sp vom 14.3.03
[7] Deloitte & Touche Accountants, Pastoor Peterstratt 162, 5612 LV Eindhoven, Aktenzeichen DocMorris/2002/zzop9999 vom 9.8.02
[8] Geschäftszeichen IV B 7 - S 7115 - 1/04 vom 23.1.04
[9] Deutsche Apotheker Zeitung 144, 548 (5.2.04)
[10] Inhalte des Beitragssatzsicherungsgesetzes (GKV)
[11] Nichts gibt so sehr das Gefühl der Unendlichkeit als wie die Dummheit; Ödön von Horvarth, Geschichten aus dem Wienerwald
[12] Aktiv 02/2003
[13] Az.: 5 U 300/01. Eine Revision wurde nicht zugelassen

[14] http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgp.cgi?doc=36215
[15] http://de.news.yahoo.com/ Sonntag 20. April 2003, 13:17 Uhr