|
|
Schloß-Apotheke Düsseldorf Apotheker Dr. Thomas Rasche Schloßstraße 15 40477 Düsseldorf
Einige Tatsachen zur Politik der Frau Schmidt Gesundheitsministerin U. Schmidt schreibt auf ihrer Homepage: "Es wird behauptet, dass der Internethändler DocMorris nur deshalb so günstig seine Medikamente anbieten kann, weil er einen Teil seiner Preisnachlässe aus der 10%-igen (6% zu 16%) Mehrwertsteuerdifferenz von den Niederlanden zu Deutschland weitergibt (Wettbewerbsverzerrung)." Sie zitiert im Weiteren ein Schreiben des holländischen Versandhandels: "Dies ist nicht der Fall ... Sollten noch weitere Fragen oder Zweifel zur Zahlung der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von DocMorris in Verbindung mit der unmittelbaren Zusendung oder der "Auftragsabholung" (Abholung durch ein Logistikunternehmen, das im Auftrag des Kunden von DocMorris mit der Zustellung der Arzneimittel betraut wurde) bestehen, so muss aus Gründen der Zuständigkeiten für deren Beantwortung die dafür zuständige Finanzbehörde Nordrhein-Westfalens befasst werden." Wie oben empfohlen wendete ich mich weiteren Fragen an das zuständige Finanzamt Kleve. Diese Auskunft [1] ist ebenso eindeutig wie die des Bundesfinanzministeriums [8] sowie Äußerungen von Dr. Gert Schorn, im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zuständig für Apothekenrecht [2] und Dr. Barbara Hendricks, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium [3]: Gemäß § 3 c Umsatzsteuergesetz fällt die deutsche Mehrwertsteuer dann nicht an, wenn der Abnehmer den Liefergegenstand selbst in den Niederlanden abholt oder einen Beförderungsunternehmer beauftragt. Genau so geht die Firma DocMorris vor. Ich legte diese Unterlagen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag vor, der nach über einem Jahr mitteilte, dass er eine Beschlussempfehlung zu dem Verfahren ausgesprochen und der Bundestag dieser Empfehlung entsprochen hat. [4] Verblüffenderweise geht die
Empfehlung [5]
mit keinem Wort auf die dem Ausschuss in dieser Sache bekannten Tatsachen ein.
Damit beantwortet sich die Frage nach der Kompetenz dieses Gremiums schneller
als einem lieb sein kann. Eine offene Frage ist die nach dem Grund für diese - vorsichtig formuliert - Täuschungsversuche. Welche Gründe mögen die deutsche Gesundheitsministerin, die Medien und etliche Krankenkassen veranlassen, mit sachlich falschen Argumenten deutsche Arbeitsplätze und Steuern nach Holland zu exportieren? Nach
einem Urteil des Kammergerichtes Berlin vom 9.11.2004 ist der Versandhandel mit
rezeptpflichtigen Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland ebenso
illegal wie die Werbung dafür.[13]
Wen kümmert´s? Eben das trifft auf DocMorris nicht zu, verstößt also gegen die von Ullala festgelegten Standards. Einen ähnlich großzügigen
Umgang mit Tatsachen zeigte Frau Schmidt schon bei der Begründung
des Beitragssatzsicherungsgesetzes
(BSSichG): Tatsächlich werden bei den deutschen Apotheken knapp 602 Millionen Euro [9] eingespart. Diese stolze Summe wurde bei den Apotheken direkt über eine Erhöhung des Zwangsrabattes für die gesetzlichen Krankenversicherungen abkassiert. Der tatsächliche von den Apotheken aufgebrachte Betrag liegt allerdings noch höher, weil die Großhandlungen einen großen Teil des von ihnen verlangten Rabattes von 539 Millionen Euro von den Apotheken über eine Verschlechterung der Einkaufsbedingungen finanzieren mussten. Dem Ministerium waren die tatsächlichen Zahlen schon im Oktober 2002 bekannt [10], hier wird der von Apotheken abgegriffene Batzen mit 951 Millionen Euro angegeben. Das sind eben einmal 170 % mehr als die offiziell verbreiteten Zahlen. Trotzdem konnte man sich bis jetzt nicht zu einer Klarstellung durchringen: Ein weiterer Hinweis auf die Kompetenz unserer Mächtigen. [11] [1]
Geschäftszeichen XIII vom 22.11.02 und vom 29.1.03
|